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Hier werden wir ab sofort und in Zukunft immer mehr Dienstleistungen und Service für Sie anbieten.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
E-SCOOTER
R2
S3
X1
E-MICROCAR
Wer ist Garantiegeber?
SCC Electromobility GmbH
Gewerbestraße 11
91166 Georgensgmünd
Deutschland
Telefon: 0800-554 8000-8
E-Mail: info@varaneo.de
Gewerbestraße 11
91166 Georgensgmünd
Deutschland
Telefon: 0800-554 8000-8
E-Mail: info@varaneo.de
Im weiteren Text Varaneo benannt
E-BIKES
Beachcruiser
Fatboy
Dinky
Dinky S
Trekkingrad Damen
Trekkingrad Herren
Café Racer
- Varaneo garantiert dem Erstkäufer bei Kauf eines komplett montierten E-Bikes eine Garantie auf Materialdefekte und Verarbeitungsfehler („Mangel“). Liegt bei Gefahrenübergang bereits ein Mangel vor oder tritt dieser während der Laufzeit der Garantie auf, kann Varaneo nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen („Nachbesserung“) oder ein anderes Neufahrzeug liefern („Nachlieferung“). Im Falle einer Nachbesserung nach eigenem Ermessen und eigener Wahl fehlerhafte Teile austauschen oder durch Werkarbeit reparieren. Zudem ist Varaneo jederzeit berechtigt die Nachbesserung durch einen Dritten erbringen zu lassen.
- Auf den Rahmen inkl. Hinterbau wird eine Garantie von fünf Jahren gewährt. Die Garantie auf Rahmen inkl. Hinterbau wird nur gewährt wenn ein mal jährliche eine Inspektion bei einem autorisierten Varaneo-Servicepartner erfolgt. Wird das Service-Intervall nicht eingehalten, reduziert sich die Garantie auf zwei Jahre.
- Auf den Akku erhalten Sie eine Garantie von zwei Jahren. Defekte Batterien werden repariert oder ausgetauscht (durch eine Batterie die mindestens die gleiche Energiekapazität wie die ausgetauschte Batterie vor dem Auftreten der Fehlfunktion dieser besitzt). Schäden die infolge der nachfolgenden Aktivitäten auftreten sind nicht von der Garantie gedeckt:
- 3.1.Aussetzen der Batterie oder des Gesamtfahrzeugs von Umgebungstemperaturen über 50°C (122°F) oder unter -25°C (-13°F) für mehr als 24 Stunden fortlaufend;
- 3.2.Physische Beschädigung der Batterie oder der absichtliche Versuch, entweder durch physische Mittel, Programmierung oder andere Methoden, die Lebensdauer der Batterie zu verlängern (anders als in Ihren Dokumentationsunterlagen angegeben) oder zu verkürzen;
- 3.3.Kontakt der Batterie mit direkten Flammen oder mit Feuchtigkeit sowie eine Überflutung der Batterie;
- 3.4.Die Batterie ist, wie alle Batteriesysteme, mit fortlaufender Dauer und Nutzung einem graduellen Energie- und Leistungsverlust ausgesetzt. Der Energie- oder Leistungsverlust der Batterie über die Zeit oder aufgrund oder infolge der Batterienutzung ist durch diese Batterie-Garantie NICHT gedeckt. Wichtige Hinweise zur Maximierung der Batterie-Lebensdauer und -kapazität finden Sie in Ihren Dokumentationsunterlagen.
- Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs bzw. mit der Anmeldung des Fahrzeugs, je nachdem was zuerst eintritt („Gefahrenübergang“).
- Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen:
- 5.1.Alle Teile welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen (insbesondere aber nicht ausschließlich: Bremsbeläge und Bremsscheiben, Reifen, Stoßdämpfer, Leuchtmittel, Lack, Griffe, Sattel und Sattelstütze, Lager, Dichtungen).
- 5.2.Alle Teile und Ausstattungen, die nicht von Varaneo oder einem beauftragten Hersteller hergestellt und/oder eingebaut wurden.
- 5.3.Betriebs- und Hilfsstoffe (insbesondere aber nicht ausschließlich: Bremsflüssigkeit, Öle, Fette, Dichtungen oder sonstige Schmier- oder Hydraulikflüssigkeiten).
- 5.4.Zubehör und Sonderausstattungen welche nicht im Rahmen des Ersterwerbs eines Neufahrzeuges angeboten worden sind.
- Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel und/oder eingetretene Schaden in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang damit steht, dass
- 6.1.Fahrzeugwarnungen und/oder Hinweise in der Bedienungsanleitung aktiv ignoriert und/oder Vorschriften über den sachgemäßen Betrieb, Pflege oder die Behandlung des Fahrzeugs (siehe Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden;
- 6.2.Das Fahrzeug durch höhere Gewalt, mut- oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch einen Unfall beschädigt wurde;
- 6.3.Das Fahrzeug im Rahmen von motorsportlichen oder sonstigen Wettbewerben oder den dazugehörigen Übungsfahrten bewegt wurde und einer Überbeanspruchung ausgesetzt wurde;
- 6.4.Das Fahrzeug unsachgemäß und/oder ordnungswidrig (den straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlichen Vorschriften widersprechend) benutzt wurde;
- 6.5.Eingriffe oder Manipulationen in Antrieb, E-Motor, Controller, Batteriesysteme oder Software des Fahrzeugs jeglicher Art vorgenommen wurden;
- 6.6.Teile oder Zubehör in oder an das Fahrzeug ein- bzw. Angebaut wurden, welche durch Varaneo nicht schriftlich genehmigt wurden oder das Fahrzeug in einer von Varaneo nicht genehmigten Art und Weise verändert worden ist;
- 6.7.Hydraulik- oder Schmierstoffe verwendet wurden, die fehlerhaft sind oder Fremdkörper enthalten oder die nicht von Varaneo empfohlen bzw. freigegeben wurden;
- Kosten, die aufgrund von Ausfallzeiten des Fahrzeugs entstehen, auch direkte oder indirekte oder kommerzielle Verluste, die der Eigentümer oder der Benutzer des Fahrzeugs dadurch erleiden, werden nicht erstattet.
- Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht, wenn Wartungsintervalle bzw. Der Wartungsplan nicht eingehalten wurden und die Wartungen und Reparaturen nicht von einem offiziellen Varaneo-Servicepartner durchgeführt wurden.
- Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Gewährleistungsansprüche gegenüber Varaneo und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen Varaneo nicht beschränkt.
E-SCOOTER
R2
S3
X1
- Die SCC electromobility GmbH (im Folgenden „Varaneo“ genannt) garantiert beim Kauf eines werkneuen und bisher nicht angemeldeten Elektroroller/E-Scooter (nachfolgend „Fahrzeug“ genannt), dass das Fahrzeug sowie der Akku dem üblichen Stand der Technik (der Industrie für Elektromobile) entspricht. Die tatsächliche Farbe der Fahrzeuge kann aus technischen Gründen (innerhalb des Farbspektrums) von den im Onlineshop oder in anderen Verkaufsunterlagen dargestellten Farbtönen abweichen. Eine derartige Abweichung stellt keinen Mangel dar und ist folglich nicht von dieser Garantie abgedeckt.
- Die Garantielaufzeit beträgt zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs bzw. mit der Anmeldung des Fahrzeugs, je nachdem was zuerst eintritt („Gefahrenübergang“).
- Sollte das Fahrzeug bei Gefahrenübergang nicht die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeugtypen (Stand der Technik der Elektromobil-Industrie) aufweisen, handelt es sich um einen Mangel. Liegt bei Gefahrenübergang bereits ein Mangel vor oder Tritt dieser während der Laufzeit der Garantie auf, kann Varaneo nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen („Nachbesserung“) oder ein anderes Neufahrzeug liefern („Nachlieferung“). Im Falle einer Nachbesserung nach eigenem Ermessen und eigener Wahl sind fehlerhafte Teile austauschen oder durch Werkarbeit zu reparieren. Zudem ist Varaneo jederzeit berechtigt die Nachbesserung durch einen Dritten erbringen zu lassen.
- Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen:
- 4.1.Alle Teile welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen (insbesondere aber nicht ausschließlich: Bremsbeläge, Reifen, Stoßdämpfer, Leuchtmittel).
- 4.2.Alle Teile und Ausstattungen, die nicht von Varaneo oder einem beauftragten Hersteller hergestellt und/oder eingebaut wurden.
- 4.3.Betriebs- und Hilfsstoffe (insbesondere aber nicht ausschließlich: Bremsflüssigkeit, Öle, Fette, Dichtungen oder sonstige Schmier- oder Hydraulikflüssigkeiten).
- 4.4.Zubehör und Sonderausstattungen welche nicht im Rahmen des Ersterwerbs eines Neufahrzeuges angeboten worden sind.
- Das Batteriesystem ist von der Garantie abgedeckt. Defekte Batterien werden repariert oder ausgetauscht (durch eine Batterie die mindestens die gleiche Energiekapazität wie die ausgetauschte Batterie vor dem Auftreten der Fehlfunktion dieser besitzt). Schäden die infolge der nachfolgenden Aktivitäten auftreten sind nicht von der Garantie gedeckt:
- 5.1.Aussetzen der Batterie oder des Gesamtfahrzeugs von Umgebungstemperaturen über 50°C (122°F) oder unter -25°C (-13°F) für mehr als 24 Stunden fortlaufend;
- 5.2.Physische Beschädigung der Batterie oder der absichtliche Versuch, entweder durch physische Mittel, Programmierung oder andere Methoden, die Lebensdauer der Batterie zu verlängern (anders als in Ihren Dokumentationsunterlagen angegeben) oder zu verkürzen;
- 5.3.Kontakt der Batterie mit direkten Flammen oder mit Feuchtigkeit sowie eine Überflutung der Batterie;
- 5.4.Die Batterie ist, wie alle Batteriesysteme, mit fortlaufender Dauer und Nutzung einem graduellen Energie- und Leistungsverlust ausgesetzt. Der Energie- oder Leistungsverlust der Batterie über die Zeit oder aufgrund oder infolge der Batterienutzung ist durch diese Batterie-Garantie NICHT gedeckt. Wichtige Hinweise zur Maximierung der Batterie-Lebensdauer und -kapazität finden Sie in Ihren Dokumentationsunterlagen.
- Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel und/oder eingetretene Schaden in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang damit steht, dass
- 6.1.Fahrzeugwarnungen und/oder Hinweise in der Bedienungsanleitung aktiv ignoriert und/oder Vorschriften über den sachgemäßen Betrieb, Pflege oder die Behandlung des Fahrzeugs (siehe Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden;
- 6.2.Das Fahrzeug durch höhere Gewalt, mut- oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch einen Unfall beschädigt wurde;
- 6.3.Das Fahrzeug im Rahmen von motorsportlichen oder sonstigen Wettbewerben oder den dazugehörigen Übungsfahrten bewegt wurde und einer Überbeanspruchung ausgesetzt wurde;
- 6.4.Das Fahrzeug unsachgemäß und/oder ordnungswidrig (den straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlichen Vorschriften widersprechend) benutzt wurde;
- 6.5.Eingriffe oder Manipulationen in Antrieb, E-Motor, Controller, Batteriesysteme oder Software des Fahrzeugs jeglicher Art vorgenommen wurden;
- 6.6.Teile oder Zubehör in oder an das Fahrzeug ein- bzw. Angebaut wurden, welche durch Varaneo nicht schriftlich genehmigt wurden oder das Fahrzeug in einer von Varaneo nicht genehmigten Art und Weise verändert worden ist;
- 6.7.Hydraulik- oder Schmierstoffe verwendet wurden, die fehlerhaft sind oder Fremdkörper enthalten oder die nicht von Varaneo empfohlen bzw. freigegeben wurden;
- Kosten, die aufgrund von Ausfallzeiten des Fahrzeugs entstehen, auch direkte oder indirekte oder kommerzielle Verluste, die der Eigentümer oder der Benutzer des Fahrzeugs dadurch erleiden, werden nicht erstattet.
- Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht, wenn Wartungsintervalle bzw. Der Wartungsplan nicht eingehalten wurden und die Wartungen und Reparaturen nicht von einem offiziellen Varaneo-Servicepartner durchgeführt wurden.
- Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Gewährleistungsansprüche gegenüber Varaneo und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen Varaneo nicht beschränkt.
E-MICROCAR
SAMSA 45
SAMSA 80
SAMSA Professional E
1. Varaneo gewährt für jedes neue E- Microcar seiner Produktpalette eine Garantie von 3 Jahren ab Auslieferung an den Kunden auf Mängel und Verarbeitungsfehler
OHNE Kilometerbegrenzung.
Die Garantie von 3 Jahren OHNE Kilometerbegrenzung gilt auch für die Batteriesysteme.
Es besteht die Möglichkeit einer optionalen Garantieverlängerung auf insgesamt 4 Jahre.
Sie können darauf vertrauen, dass die Batteriesysteme von VARANEO durch diese Batterie-Garantie gedeckt sind, die Reparatur oder Austausch einer defekten oder
nicht ordnungsgemäß funktionierenden Batterie abdeckt, vorbehaltlich der hier beschriebenen Beschränkungen.
Wenn für Ihre Batterie Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, repariert VARANEO die Einheit oder ersetzt sie durch eine werksüberholte
Einheit, deren Energiekapazität mindestens der Originalbatteriekapazität vor dem Auftreten der Fehlfunktion entspricht.
Trotz des Umfangs dieser Garantie sind Schäden infolge von absichtlichem Missbrauch (einschließlich absichtliches Ignorieren von aktiven Fahrzeugwarnungen),
einer Kollision oder Unfall oder Wartung oder Öffnen der Batterie durch Nicht-VARANEO-Personal nicht durch diese Batterie-Garantie gedeckt.
Außerdem sind Schäden infolge der nachfolgend aufgeführten Aktivitäten nicht durch diese Batterie-Garantie gedeckt:
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Aussetzung des Fahrzeugs bei Umgebungstemperaturen über 50°C (122°F) oder unter -25°C (-13°F) für mehr als 24 Stunden fortlaufend;
-
Physische Beschädigung der Batterie oder der
absichtliche Versuch, entweder durch physische Mittel, Programmierung oder andere Methoden, die Lebensdauer der Batterie zu verlängern (anders als in Ihren Dokumentationsunterlagen angegeben) oder zu verkürzen; -
Kontakt der Batterie mit direkten Flammen; oder
-
Überflutung der Batterie.
-
Die Batterie ist, wie alle Batteriesysteme, mit fortlaufender Dauer und Nutzung einem graduellen Energie- und Leistungsverlust ausgesetzt.
Der Energie- oder Leistungsverlust der Batterie über die Zeit oder aufgrund oder infolge der Batterienutzung ist durch diese Batterie-Garantie NICHT gedeckt.
Wichtige Hinweise zur Maximierung der Batterie-Lebensdauer und -kapazität finden Sie in Ihren Dokumentationsunterlagen.
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Die Varaneo Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:
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im Benutzerhandbuch für das Fahrzeug die Fahrzeugdaten, der Name und die Adresse des Kunden sowie der Stempel des Varaneo-Vertragshändlers eingetragen sind.
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die Garantie in der Woche des Verkaufs durch den Varaneo- Vertragshändler bei Varaneo registriert wird.
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Die Garantie kann bei jedem Varaneo-Vertragshändler beantragt werden. Der Kunde muss hierzu sein Benutzerhandbuch vorlegen, in der der Stempel des Verkäufers des Fahrzeugs, das Auslieferungsdatum an den Kunden sowie der Nachweis der vom Hersteller vorgesehenen Erstinspektion und –wartung nach Vorgabe des Serviceheftes bzw. Servicevorgabe im Internet durch einen Stempel des durchführenden Varaneo-Vertragshändlers enthalten sein müssen.
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Um die Garantie aufrecht zu erhalten, führt der Kunde sein Fahrzeug zu allen weiteren Service-Inspektionen laut Servcieheft bzw. Servicevorgabe im Internet bei seinem Varaneo-Vertragshändler vor. Dieser führt dann die verschiedenen von Varaneo für diese Inspektion vorgesehenen Tätigkeiten wie Überprüfungen, Einstellungen und Nachziehen durch.
Nach der Durchführung dieser Tätigkeiten dokumentiert der Varaneo- Vertragshändler dies durch seinen Stempel im dafür vorgesehenen Feld mit genauem Datum und der exakten Kilometerleistung.
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Die Garantie beinhaltet den Austausch oder die Reparatur des als mangelhaft erkannten Teils nach den Vorgaben des Herstellers inklusive der für den Austausch oder die Reparatur benötigten Arbeitszeit. Nicht enthalten sind Kosten für Pannen- und Abschlepphilfe.
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Die auf Garantie geleisteten Eingriffe haben keine Verlängerung der Garantie zur Folge. Falls die reine Arbeitszeit für die Ausführung der Garantiearbeiten jedoch einen Nutzungsausfall des Fahrzeugs von mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen verursacht, verlängert sich die Garantiezeit um den Zeitraum, der für die Durchführung der Garantiearbeiten notwendig ist (Gesetz vom 18. Januar 1992 – Art. 4).
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Der Hersteller ist rechtmäßiger Eigentümer der bei den Garantiearbeiten ausgebauten Teile.
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Von der Garantie nicht abgedeckt sind:
1. Jegliche Manipulationen und Eingriffe in Antrieb, E-Motor, Batteriesysteme sowie Software der Fahrzeuge.
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Alle Teile und Ausstattungen, die nicht von Varaneo oder einen beauftragten Hersteller hergestellt wurden.
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Wartungsarbeiten wie Auswuchten und Einstellung der Spur der Räder, Einstellung des Motors und der Scheinwerfer, Glühbirnen, Bremsbeläge, -scheiben und – trommeln, Schmiermittel und Flüssigkeiten.
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Schäden, Ausfälle und Nachteile, die verursacht wurden durch:
1. unsachgemäßen Gebrauch, Unfall, Diebstahl, Feuer, Vandalismus
2. industrielle Niederschläge, Säuren, Basen, Chemikalien, Harze, Vogelkot, Salz, Hagel, Sturm, Blitz usw.,
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Nichteinhalten des Wartungsplans in den vorgesehenen Intervallen,
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eine schlecht durchgeführte Wartung/Reparatur
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Wartung/Reparatur außerhalb des Varaneo-Netzes,
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Verwendung von Nicht-Originalteilen,
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Verwendung von Kraft- oder Schmierstoffen, die fehlerhaft sind oder Fremdkörper enthalten oder nicht den vom Hersteller empfohlenen entsprechen.
10. Überladung, auch wenn nur vorübergehend.
11. Das ganze Fahrzeug, wenn an diesem Veränderungen vorgenommen wurden, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind, insbesondere, wenn das Fahrzeug
nicht mehr den Original-Homologations-Kriterien entspricht.
12. Der normale Verschleiß des Fahrzeugs, insbesondere von Bremsscheiben und Belägen, Stoßdämpfern sowie die normale Alterung von Ausstattung,
Polstern, Lack und Radfelgen.
13. Jedes Fahrzeug, bei dem der Kilometerzähler ausgetauscht oder so manipuliert worden ist, dass die wirkliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht mehr
zweifelsfrei festgestellt werden kann, oder bei dem die Fahrgestellnummer oder die Motornummer verändert wurden.
14. Kosten, die aufgrund von Ausfallzeiten des Fahrzeugs entstehen, auch direkte oder indirekte oder kommerzielle Verluste, die der Eigentümer oder
der Benutzer des Fahrzeugs dadurch erleiden.
9. Dokumentation von Wartung und Fahrleistung in Bezug auf die Garantie:
Jeder Nutznießer einer Varaneo-Garantie erhält bei der Lieferung seines neuen Fahrzeugs ein Benutzerhandbuch.
Die Anwendung der Garantiebedingungen kann nur nach Vorlage dieses Benutzerhandbuchs erfolgen.
10. Die gesetzliche Gewährleistung für Varaneo-Fahrzeuge bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
Bilder sagen mehr als 1000 Worte - deshalb stellen wir Ihnen als Varaneo-Partner gerne Produkt- und Anwendungsbilder zur Verfügung. Mit unserem VARANEO Partner Paket erhalten Sie alle notwendigen Hilfsmittel, um Ihren Werbeauftritt optimal gestalten zu können. Das Paket umfasst neben unseren Logos auch Produktbilder, Werbebilder, Werbevideos und druckfähige Werbemittel. Klicken Sie hier um direkt zum Verzeichnis unserer Google Drive zu gelangen (deutsche Ausführung). Das Verzeichnis wird für Sie immer aktuell gehalten, der Link ändert sich dabei nicht. Weitere Details entnehmen Sie bitte der hinterlegten ReadMe Datei.
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