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Förderprogramm München
Förderprogramm "München E-Mobil"
Das Förderprogramm Elektromobilität "München e-mobil" ist aktuell leider ausgelaufen.
Seit dem 01.01.2019 sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderungsfähig. Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.
Was wird geförder?
Seit dem 01.01.2019 sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderungsfähig. Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.
Was wird geförder?
- Neufahrzeuge
- Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens 36 Monaten
- Zulassungspflichtige Fahrzeuge, deren Erstzulassung maximal ein Jahr vor Eingangsdatum des vollständigen Förderantrags gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinie datiert ist.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Hauptwohnsitz, Firmensitz bzw. Niederlassung in München (Nachweis erforderlich)
- Fahrzeug noch nicht gekauft
- Haltedauer für Fahrzeug beträgt drei Jahre
Wie viel kann ich durch das Förderprogramm sparen?
Pedelecs / E-Bikes
Bei Lastenpedelecs liegt die Förderhöhe bei 25 % der Nettokosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000 Euro.
2- und 3-rädrige Elektroleichtfahrzeuge
Bei den Fahrzeugklassen L1e bis L4e von (2- und 3-rädrigen) Leichtfahrzeugen liegt die Förderhöhe bei 25 % der Nettokosten bzw. maximal 1.200 Euro.
Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge
Unternehmen und freiberuflich Arbeitende können 3- und 4-rädrige Elektroleichtfahrzeuge (Fahrzeugklassen L5e bis L7e) mit 25 % der Nettokosten fördern lassen. Die maximale Fördersumme liegt bei 3.500 Euro.
Ladeinfrastruktur
Die Ladeinfrastruktur wird, wie folgt, gefördert:
- Normalladepunkte: 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis maximal 3.000 Euro
- Schnelladepunkte: 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis maximal 10.000 Euro
Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität
Wenn du dich professionell beraten lässt, kannst du 80% der Nettokosten bis maximal 6.000 Euro bzw. 800 Euro pro Tag fördern lassen.
Abwrackprämie und Ökobonus
Wenn du als Antragsteller bei der Anschaffung eines gefördertes Fahrzeuges nachweist, ein mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug abgewracken zu lassen, erhälst du einen Bonus pro gefördertem E-Fahrzeug in Höhe von 1.000 Euro (Entsorgung bei Fahrzeugklasse M1 oder N1) oder 500 Euro (Entsorgung bei Fahrzeugklasse L1e bis L7e). Hierbei wird bei den Fahrzeugklassen L3e bis L7e der Bezug von 100 % Ökostrom vorausgesetzt.